Diabetes im Vorstellungsgespräch angeben?
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes sind allgemeine gehaltene Fragen nach Erkrankungen nicht zulässig und dürfen von Dir auch falsch beantwortet werden. So darf zum Beispiel eine Schwangerschaft oder ein Diabetes verschwiegen werden.
Es gibt aber auch Ausnahmen von dieser Regel. Beeinträchtigt Deine Erkrankung die Ausübung des Berufes erheblich oder führt Sie gar dazu, dass Du keine Eignung für den Beruf mehr hast, solltest Du sie angeben. Das dürfe jedoch nur in den Wenigsten Berufen der Fall sein.
Tipp
Da viele Arbeitgeber Fragen nach Krankheiten nur stellen, um im Vorfeld vermeintlich schwächere Bewerber auszusortieren, darfst Du auf diese Fragen auch unwahr antworten.
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